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ArbG Brandenburg, 07.02.2017 - 2 Ca 46/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 07.02.2017 - 2 Ca 46/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft
Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 07.02.2017 - 2 Ca 46/16 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 07.02.2017 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel zu dessen Az.: 2 Ca 46/16, wird beantragt zu erkennen, das Urteil einschließlich des Versäumnisurteils vom 22.11.2016 aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Frau S. mit Schreiben vom 30.12.2015, zugegangen am selben Tage, nicht aufgelöst wurde, sondern zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.